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Rechtsform und Gemeinnützigkeit

Unsere Blindenwerkstätte ist ein anerkannter und gemeinnütziger Blindenbetrieb. 

Die Rechtsfähigkeit wurde am 6. Juni 1950 durch den Herrn Regierungspräsidenten ausgesprochen. Die Anerkennung als Blindenbetrieb erfolgte unter der Nummer 10/54.

Als Schwerbeschädigtenbetrieb erhielten wir die Anerkennung am 10. Juni 1958, sie wurde im Bundesverzeichnisblatt Nr. 11/58 bekanntgegeben.

Die Gemeinnützigkeit wurde am 10. Februar 1955 unter der Steuernummer 164/891 durch das Finanzamt Altenkirchen ausgesprochen. Die Gemeinnützigkeit besteht bis zum heutigen Tage ununterbrochen.

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Ist dies nicht möglich, so ist die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zu entrichten. Die können Sie sich mit uns sparen, denn unsere Werkstätte ist eine anerkannte Einrichtungen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes ( siehe auch Ausgleichsabgabe ).
 
Unsere Werkstätte stellt einen Zusammenschluß von Blinden und Schwerbeschädigten dar. Die Herstellung von Besen, Bürsten, Fußmatten, Körben, Webwaren und Wäscheklammern ist fast der einzige Berufszweig, in dem Blinde beschäftigt werden können.

Wir bitten unsere Kundschaft immer daran zu denken, uns zu helfen, indem wir Aufträge erhalten, die es uns ermöglichen, den blinden Handwerkern Arbeit zu geben, damit sie Ihr Leid vergessen.
 
 
 
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Denk an die Menschen ohne Licht, gib Ihnen Arbeit vergiss Sie nicht !